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   VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05.NW   

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https://dejure.org/2005,30177
VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05.NW (https://dejure.org/2005,30177)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01.12.2005 - 4 K 1388/05.NW (https://dejure.org/2005,30177)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 4 K 1388/05.NW (https://dejure.org/2005,30177)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Neustadt, 27.03.2001 - 4 K 1494/00
    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05
    Der Kläger erhob nach Widerspruchseinlegung u.a. gegen den Bescheid vom 25. Juli 2000 Untätigkeitsklage zum erkennenden Gericht, die mit Urteil vom 27. März 2001 - 4 K 1494/00.NW - abgewiesen wurde.

    Dem Begehren steht nämlich bereits die Rechtskraft des Urteils vom 21. März 2001 - 4 K 1494/00.NW - entgegen.

    Ebenso wie in dem hier anhängigen Verfahren begehrte der Kläger im damaligen Verfahren 4 K 1494/00.NW die Erteilung einer Baugenehmigung zum Ausbau der genannten Räume zu insgesamt vier Wohnungen in das bestehende Mehrfamilienhaus in der in der ...straße 1 bis 3. In dem Urteil vom 21. März 2001 hatte die Kammer die Verpflichtungsklage mit der Begründung abgelehnt, dem Vorhaben stünden die Festsetzungen des Bebauungsplans "..." der Stadt Germersheim entgegen.

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05
    Sie kann aber nicht durch eine neue Sachentscheidung unter Verzicht auf die materielle Rechtskraft des zu ihren Gunsten ergangenen Sachurteils den Verwaltungsrechtsweg für eine von dem rechtskräftigen Urteil abweichende gerichtliche Entscheidung über den Anspruch neu eröffnen, soweit sich nicht inzwischen die Sach- oder Rechtslage entscheidungserheblich geändert hat (BVerwGE 35, 234, 236 m.w.N., im Ergebnis ebenso Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Stand Juli 2005, § 121 Rdnr. 32; Kilian in: Sodan/Ziekow, VwGO Stand Januar 2003, § 121 Rdnr. 80 f., noch weitergehend BVerfG NVwZ 1989, 141: eine erneute sachliche Bescheidung darf nicht ergehen).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05
    Sie kann aber nicht durch eine neue Sachentscheidung unter Verzicht auf die materielle Rechtskraft des zu ihren Gunsten ergangenen Sachurteils den Verwaltungsrechtsweg für eine von dem rechtskräftigen Urteil abweichende gerichtliche Entscheidung über den Anspruch neu eröffnen, soweit sich nicht inzwischen die Sach- oder Rechtslage entscheidungserheblich geändert hat (BVerwGE 35, 234, 236 m.w.N., im Ergebnis ebenso Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Stand Juli 2005, § 121 Rdnr. 32; Kilian in: Sodan/Ziekow, VwGO Stand Januar 2003, § 121 Rdnr. 80 f., noch weitergehend BVerfG NVwZ 1989, 141: eine erneute sachliche Bescheidung darf nicht ergehen).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05
    Am 9. Juni 2004 erließ der Beklagte gegenüber dem Kläger eine Nutzungsuntersagungsverfügung hinsichtlich der zu Mietzwecken genutzten Keller- und Dachgeschosswohnungen (s. hierzu das Verfahren 4 L 1673/04.NW).
  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98

    Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Verfahrens- und Abwägungsmängel; Geltung

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05
    Denn die Fristen zur Rüge von Abwägungsfehlern gelten nicht nur im Normenkontrollverfahren i.S.v. § 47 VwGO, sondern auch bei der Inzidentprüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 27. Juni 2005 - 3 K 2107/05.NW - ; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O., § 215 Rdnr. 62).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 906/06

    Nutzungsuntersagung bei Zwei-Wohnungs-Klausel im Bebauungsplan

    Denn ebenso wie im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO sind im Rahmen der Inzidentprüfung eines Bebauungsplans durch das Verwaltungsgericht die Fristen zur Rüge von Abwägungsfehlern zu beachten sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 4 K 1388/05.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 909/06

    Dachgeschosswohnung - Nutzungsuntersagung - Bebauungsplanänderung

    Denn ebenso wie im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO sind im Rahmen der Inzidentprüfung eines Bebauungsplans durch das Verwaltungsgericht die Fristen zur Rüge von Abwägungsfehlern zu beachten sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 4 K 1388/05.NW -, juris).
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